vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IESG § 1 Abs 2 Z 4 lit f

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4891/33/97 Heft 4891 v. 28.11.1997

( IESG § 1 Abs 2 Z 4 lit f ) Bestand für einen Arbeitnehmer keine Möglichkeit von einem früheren, einen Antrag auf Konkurseröffnung über das Vermögen des Arbeitgebers abweisenden Beschluss Kenntnis zu erlangen, zumal auch der Versuch, in der Gerichtskanzlei eine Auskunft zu erhalten, fehlgeschlagen ist, muss bei Fehlen eines prozessualen Verschuldens (zB. im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO) die neuerliche Antragstellung als objektiv notwendig beurteilt werden, so dass diese Kosten gesicherte Ansprüche darstellen. OGH 8 Ob S 63/97s v. 13.03.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte