( AZG § 2 Abs 1 Z 1 ) Zeiten bloßer Anwesenheit im Betrieb ohne Arbeitsverpflichtung zwecks Abwarten s eines öffentlichen Verkehrsmittels gelten nicht als Arbeitszeit. VwGH 97/11/0067 v. 26.06.1997. (Bescheid aufgehoben)
( AZG § 2 Abs 1 Z 1 ) Zeiten bloßer Anwesenheit im Betrieb ohne Arbeitsverpflichtung zwecks Abwarten s eines öffentlichen Verkehrsmittels gelten nicht als Arbeitszeit. VwGH 97/11/0067 v. 26.06.1997. (Bescheid aufgehoben)