( KommStG § 5 ) Die durch § 23 Z 2 EStG 1988 erfassten Arbeitsvergütungen eines Kommanditisten, der in einem direkten Dienstverhältnis zur Kommanditgesellschaft steht, stellen keine von der Kommunalsteuer erfassten Arbeitslöhne dar.
VwGH 97/15/0128 v. 11.09.1997