( EStG § 24, § 32 Z 2, § 37 ) Eine erst in den auf die Veräußerung folgenden Perioden eingetretene Minderung des Verkaufserlöses an einer Teilbetriebsveräußerung kann nicht rückwirkend bereits im Jahr der Veräußerung, sondern erst durch entsprechende Wertberichtigungen der Kaufpreisforderung in den Folgejahren steuerlich berücksichtigt werden.
VwGH 93/13/0106 v. 17.09.1997