( KStG § 8, BAO § 22, EStG § 14 ) Pensionsrückstellungen für eine Pensionszusage an eine Gesellschafter-Geschäftsführerin ab deren 55. Lebensjahr nach einer Dienstzeit von ca. 6 Jahren für die Gesellschaft ist auch dann nicht fremdüblich und als verdeckte Gewinnausschüttung zu betrachten, wenn die Gesellschafterin das Unternehmen der Gesellschaft als Einzelunternehmerin aufgebaut hat.
VwGH 94/15/0210 v. 10.04.1997