( SchauspG § 38 Z 7 ) Verweigert ein Opernsänger im Rahmen eines Bühnendienstvertrages ungerechtfertigt die Übernahme einer Rolle, wirkt die in diesem Fall gerechtfertigt ausgesprochene Entlassung auch auf weitere neben diesem Bühnendienstvertrag mit dem selben Arbeitgeber abgeschlossene Vertragsverhältnisse.
OLG Wien 8 Ra 160/97a v. 03.09.1997