( EStG § 4 Abs 4, § 16 Abs 1 ) Werden Zinsen von aushaftenden Darlehen zu Beginn der Laufzeit für den gesamten Tilgungszeitraum berechnet und in der Folge in gleichen Raten rückbezahlt, liegen grundsätzlich keine steuerlichen Bedenken gegen dieses Rückzahlungsmodell vor. BMF v. 08.08.1997. (RdW 1997/637, Heft 10)