( EStG § 4 Abs 1 ) Druckbeihilfen, die einem Verlag von Autor en für die Veröffentlichung mit der Maßgabe gewährt werden, dass sie bei Erreichen eines bestimmten Buchabsatzes zurückzugewähren sind, erhöhen den Gewinn des Verlages im Zeitpunkt der Veröffentlichung. Für die Rückzahlungsverpflichtung ist eine Rückstellung wegen ungewisser Verbindlichkeiten zu bilden. Gleiches gilt für Druckbeihilfen eines Dritten. Bundesfinanzhof/BRD IV R 49/96 v. 03.07.1997. (Betriebs-Berater 1997/2159, Heft 42)