( BPGG § 19, ASGG § 76, ZPO § 165 ) Bei Tod eines vermeintlich Pflegegeldberechtigte n während eines anhängigen gerichtlichen Rechtsmittelverfahrens auf Zuerkennung von Pflegegeld ist der Antrag auf Fortsetzung beim Erstgericht einzubringen, wenn dieses die Akten dem Rechtsmittelgericht noch nicht vorgelegt hat.
OGH 10 Ob S 56/97a v. 07.03.1997