( ASVG § 176 Abs 1 Z 6 ) Vermeintliche Hilfeleistungen auf einer Baustelle aus Übereifer stehen nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung einer betrieblichen Tätigkeit, wie sie ein sonst als Dienstnehmer Versicherter ausübt.
OGH 10 Ob S 42/97t v. 19.08.1997