1. In der Lohntafel a) werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wie folgt erhöht:
Arbeitskategorie 1 a und b 1,8%
Arbeitskategorie 2 a 1,8%
1. In der Lohntafel a) werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wie folgt erhöht:
Arbeitskategorie 1 a und b 1,8%
Arbeitskategorie 2 a 1,8%