( GGG TP 9b Z 4, WFG § 53 Abs 3 ) Die Eintragungen für eine Wohnung in der Art eines Eigenheimes sind dann gerichtsgebührenpflichtig, wenn das Eigenheim mehr als 150 m2 Nutzfläche aufweist. VwGH 95/16/0252 v. 18.04.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( GGG TP 9b Z 4, WFG § 53 Abs 3 ) Die Eintragungen für eine Wohnung in der Art eines Eigenheimes sind dann gerichtsgebührenpflichtig, wenn das Eigenheim mehr als 150 m2 Nutzfläche aufweist. VwGH 95/16/0252 v. 18.04.1997. (Beschwerde abgewiesen)