( EStG § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 ) Reinigungskosten für die Reinigung von Arbeitskleidung im eigenen Haushalt sind grundsätzlich nicht, für Reinigungen im Rahmen familienhafter Mitarbeit im Haushalt von Angehörigen in der Regel nicht absetzbar. Erfolgt die Reinigung der Berufskleidung durch fremde Dritte, sind die Kosten nur bei Nachweis mittels Fremdbeleg absetzbar.
BMF 07 0304/1-IV/7/97 v. 04.11.1997