( VO(EWG)Nr 1408/71 Art 46, Art 51 Abs 1, ASVG § 108h ) Es ist ausgeschlossen, dass der Teil einer Alterspension, der nach den in einem Mitgliedstaat geltenden Rechtsvorschriften einem in einem anderen Mitgliedstaat getrennt lebenden Ehepartner gewährt wird, entsprechend den sich aus der allgemeinen Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage ergebenden Anpassungen einer Leistung bei Invalidität neu berechnet wird, die dieser Ehepartner nach den Rechtsvorschriften des anderen Mitgliedstaats erhält. EuGH Rs. C-144/96 v. 02.10.1997, Fall Cirotti.