AngG § 27 Z 6 ) Erwähnt ein Arbeitnehmer gegenüber Arbeitskollegen, dass er homosexuell sei, stellt diese Äußerung keine Verletzung der Sittlichkeit dar, wenn es sich bei diesem Vorfall lediglich um ein Gespräch zwischen Arbeitskollegen handelt und insbesondere jegliche körperliche Übergriffe des Arbeitnehmers fehlen, die eine sexuelle Belästigung bedeuten würden. ASG Wien 28 Cga 239/96p v. 23.06.1997, rk.