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Änderung des EStG

Betriebswichtige GesetzeARD 4885/18/97 Heft 4885 v. 7.11.1997

Bundesgesetz; BGBl I 1997/122 ausgegeben am 31. 10. 1997 (siehe ARD 4874/3/97)

1. § 63 Abs 1 Z 2 EStG lautet:

„2. Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs 1 Z 1, 6 und 7 und Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs 1 Z 2 nur hinsichtlich der Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen.“

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