( ASVG § 255 Abs 1 ) Ob es sich bei einer Verweisungstätigkeit (hier: eines Bauschlosser s auf Verrichtungen eines Industrieschlosser s) um eine Teiltätigkeit des bisher ausgeübten erlernten oder angelernten Berufes handelt, ist - sofern nicht offenkundig - in jedem Einzelfall besonders zu prüfen. OGH 10 Ob S 36/97k v. 06.03.1997.