( UrlG § 8 ) Auch wenn ein Arbeitgeber keine Urlaubsaufzeichnungen führt, ist nicht auf jeden Fall dem Arbeitnehmer hinsichtlich seines Urlaubsanspruchs Glauben zu schenken. OLG Wien 8 Ra 371/96d v. 14.02.1997, Revision zulässig.
( UrlG § 8 ) Auch wenn ein Arbeitgeber keine Urlaubsaufzeichnungen führt, ist nicht auf jeden Fall dem Arbeitnehmer hinsichtlich seines Urlaubsanspruchs Glauben zu schenken. OLG Wien 8 Ra 371/96d v. 14.02.1997, Revision zulässig.