( AngG § 27 Z 4 ) Teilt ein Arbeitgeber einem nicht zum Dienst erschienenen Arbeitnehmer mit, dass er im Falle einer Erkrankung das Dienstverhältnis für den Fall der Nichtvorlage einer ärztlichen Bestätigung als beendet ansehen werde, ist er nicht berechtigt, noch vor Ablauf der dem Arbeitnehmer zur Vorlage einer ärztlichen Bestätigung gesetzten Frist die Entlassung auszusprechen, auch wenn der Arbeitnehmer bereits mehrmals gegen die betrieblich gerechtfertigte Weisung der unverzüglichen Meldung des Krankenstandes verstoßen hat. OGH 9 Ob A 8/97k v. 12.02.1997.