vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1380

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4884/26/97 Heft 4884 v. 4.11.1997

( ABGB § 1380 ) Mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung wird eine vor Beendigung des Dienstverhältnisses vergleichsweise vereinbarte Abfindung erst mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis fällig. Arbeitsgericht Passau/BRD 3 Ca 651/97 v. 27.05.1997, rk. (Betriebs-Berater 1997/2114, Heft 41)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte