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Kosten für Stoffwechselkontrolle und Abwehr berufsbedingter Gesundheitsgefährdung - keine Werbungskosten

Lohnsteuer und AbgabenARD 4884/20/97 Heft 4884 v. 4.11.1997

( EStG § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 ) Ausgaben für Stoffwechselkontrolle und zur Abwehr berufsbedingter Gesundheitsgefährdung durch Ankauf einer Waage bzw. eines Ventilator s sind ebenso keine Werbungskosten wie Kontaktlinsenreinigung und Aufwendungen für Schminke, Kosmetika und Friseur.

VwGH 94/13/0001 v. 17.09.1997

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