( EStG § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 ) Ausgaben für Stoffwechselkontrolle und zur Abwehr berufsbedingter Gesundheitsgefährdung durch Ankauf einer Waage bzw. eines Ventilator s sind ebenso keine Werbungskosten wie Kontaktlinsenreinigung und Aufwendungen für Schminke, Kosmetika und Friseur.
VwGH 94/13/0001 v. 17.09.1997