( UrlG § 9 Abs 1 ) Auch wenn ein Arbeitnehmer auf Jobsuche ist, ist die Urlaubskonsumation eines offenen Urlaubs von 2 Wochen und 3 Tagen in einem Zeitraum von 5 Monaten dennoch zumutbar. ASG Wien 4 Cga 203/93p v. 03.06.1997.
( UrlG § 9 Abs 1 ) Auch wenn ein Arbeitnehmer auf Jobsuche ist, ist die Urlaubskonsumation eines offenen Urlaubs von 2 Wochen und 3 Tagen in einem Zeitraum von 5 Monaten dennoch zumutbar. ASG Wien 4 Cga 203/93p v. 03.06.1997.