Eine zum Zweck der Archivierung privilegierte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Zeitungsartikel durch Informationsdienste liegt nicht vor, wenn das Vervielfältigungsstück (auch) zur Verwendung durch außenstehende Dritte bestimmt ist. Bundesgerichtshof/BRD I ZR 9/95 v. 16.01.1997. (Betriebs-Berater 1997/1323, Heft 26)