( ZustG § 16, § 7 ) Lagen die Voraussetzungen für eine Ersatzzustellung vor, wobei die Regeln über die Ersatzzustellung Beachtung gefunden haben, ist diese rechtswirksam, auch wenn der Empfänger am Tag der Ersatzzustellung nicht an der Abgabestelle anwesend war. VwGH 97/17/0038 v. 24.02.1997. (Beschwerde abgewiesen)