( ASGG § 46 Abs 1, ASVG § 144 ) Ob eine Anstaltspflege durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingt ist, kann jeweils nur nach den besonderen Umständen des Einzelfall es beurteilt werden und stellt im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage dar. OGH 10 Ob S 2365/96h v. 22.10.1996.