( EStG § 93 Abs 3 ) Obligationenähnliche Genussrechte (Genussrechte ohne Beteiligung am Liquidationserlös, Nominalgenussrechte) sind für Zwecke der Kapitalertragsteuer als Forderungswertpapiere im Sinne des § 93 Abs 3 EStG 1988 zu qualifizieren. Abzugsverpflichtet ist demnach die (inländische) kuponauszahlende Stelle. BMF v. 14.07.1997.( ..