Unternehmenseinbringung und Pensionszusagen. Artikel von Dr. Franz Marhold, Graz. Stellt die Einbringung des Betriebes einer GmbH in eine Aktiengesellschaft keine Gesamtrechtsnachfolge dar, ist die Muttergesellschaft auch nicht verpflichtet, die auf Einzelvereinbarung beruhenden Pensionszusagen zu übernehmen. Die Muttergesellschaft ist allerdings verpflichtet, durch rechtzeitigen Vorbehalt die Übernahme einer solchen betrieblichen Pensionszusage abzulehnen. (ASoK 1997/298, Heft 10)