( IESG § 1 Abs 6 Z 2 ) War ein Arbeitnehmer ab Gründung der insolventen GmbH und auch noch nach Konkurseröffnung deren Geschäftsführer, hat er keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld. OGH 8 Ob S 2309/96h v. 12.12.1996.
( IESG § 1 Abs 6 Z 2 ) War ein Arbeitnehmer ab Gründung der insolventen GmbH und auch noch nach Konkurseröffnung deren Geschäftsführer, hat er keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld. OGH 8 Ob S 2309/96h v. 12.12.1996.