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Bindung des Arbeitsamtes an Konkurs-anmeldeverzeichnis

BetriebswichtigesARD 4881/24/97 Heft 4881 v. 24.10.1997

( IESG § 7 Abs 1, MRK Art 6 Abs 1, B-VG Art 7 ) Die Bindung des Arbeitsamtes an im Konkursanmeldeverzeichnis enthaltene, vom Masseverwalter anerkannte und von Gläubigern nicht bestrittene Forderungen dürfte gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie den Anspruch auf rechtliches Gehör verstoßen, das auch dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IESG-Fonds) zuzukommen hat.

OGH 8 Ob S 127/97b v. 23.05.1997

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