( ABGB § 1497, AngG § 23 ) Der Ausweisung des Abfertigungsanspruchs in den Bilanzen des ehemaligen Arbeitgebers für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann die Wirkung eines Anerkenntnisses nicht beigemessen werden. ASG Wien 19 Cga 530/96s v. 4. 3. 1997, bestätigt durch OLG Wien 8 Ra 161/97y v. 28.07.1997, Revision zulässig.