Im Rahmen der gleichzeitig vorliegenden Novellen zum GSVG und BSVG im Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz - ASRÄG (vgl. schon ARD 4879/1, 4875/1 und 4876/2/97) werden vorbehaltlich Gesetzwerdung durch weitere parlamentarische Behandlung auch die bisher für weibliche Versicherte im Betriebshilfegesetz (BHG) geregelten Leistungen des Wochengeldes (der Betriebshilfe) und der Teilzeitbeihilfe in den Leistungskatalog der Krankenversicherung nach dem GSVG und dem BSVG unverändert übernommen.