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Therapeutisches Verfahren und Pflegebedarf

SozialversicherungARD 4879/9/97 Heft 4879 v. 17.10.1997

( BPGG § 4 Abs 1, EinstV § 1 Abs 1, § 2 Abs 1 ) Der für therapeutische Maßnahmen (hier: „Vojta-Therapie“) erforderliche Zeitaufwand kann nicht zum Pflegebedarf im Sinne der Einstufungsverordnung zum BPGG (EinstV) gerechnet werden.

OGH 10 Ob S 2460/96d v. 28.01.1997

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