vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gleichbehandlung bei Zeitausgleichsgewährung

ArbeitsrechtARD 4879/5/97 Heft 4879 v. 17.10.1997

( ABGB § 1157, ARG § 6 ) Die Gewährung von Zeitausgleich nur an an einem bestimmten Tag (Kärntner Volksabstimmung) Dienst versehende Arbeitnehmer verstößt nicht gegen das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, so dass an diesem Tag dienstfrei habende Arbeitnehmer aus diesem Grund keinen Anspruch auf Ersatzzeit ableiten können.

OGH 8 Ob A 80/97s v. 27.03.1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte