Verordnung des BMF v. 24. 9. 1997 * Die Kundmachung dieser Verordnung im BGBl bleibt abzuwarten. *
§ 1. Sieht eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 vor, dass ein Arbeitnehmer, der über Auftrag des Arbeitgebers
Verordnung des BMF v. 24. 9. 1997 * Die Kundmachung dieser Verordnung im BGBl bleibt abzuwarten. *
§ 1. Sieht eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 vor, dass ein Arbeitnehmer, der über Auftrag des Arbeitgebers