( AVRAG § 3 Abs 1, ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Wird das Dienstverhältnis vor einem Betriebsübergang gekündigt, ist die Frage der Wirksamkeit der Kündigung allein in einem Feststellungsverfahren gegen den Betriebsveräußerer zu klären.
OLG Wien 10 Ra 189/97f v. 22.08.1997