BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten 10.101/250-Pr/10a/97 v. 01.09.1997
Im Zuge der EURO-Einführung werden nach Erhebungen, die vom BMF durchgeführt werden, rund 450 Bundesgesetze zu ändern sein.
Kosten werden insbesondere bei der Umsetzung der Gesetzesänderungen durch organisatorische Maßnahmen, wie z.B. Änderungen der Formulare und Wertzeichen (Design und Herstellung), und durch die umfangreiche Umstellung der EDV in grundsätzlich allen Bereichen, wie Buchhaltung, Veranschlagung, Rechnungslegung, Besoldung, Abgabenfestsetzung und Formularwesen, anfallen.