Änderung der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwalts und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter betreffend Elektronischen Rechtsverkehr. Österr. Rechtsanwaltskammertag 12/6.1.97/201. (WrZ v. 8. 10. 1997)