( EStG § 1, § 99, DBA-BRD ) Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass die schauspielerische Mitwirkung eines als Künstler anerkannten deutschen Schauspielers an einem inländischen Werbespot eine künstlerische Tätigkeit darstellt, so dass das DBA-BRD der Vornahme einer österreichischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG hinsichtlich der gezahlten Vergütungen nicht entgegensteht. BMF v. 16.06.1997. (SWI 1997/378, Heft 9)