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EStG § 121 Abs 2

Lohnsteuer und AbgabenARD 4876/22/97 Heft 4876 v. 7.10.1997

( EStG § 121 Abs 2 ) Einer Weisung des BMF v. 1. 9. 1997 ist zu entnehmen, dass von einer Anwendung der Regelungen über die IFB-Sondervorauszahlung nach § 121 Abs 2 EStG 1988 in Hinkunft Abstand genommen wird. Erstmalig treten die in § 121 Abs 2 Z 1 EStG 1988 vorgesehenen Rechtsfolgen nicht mehr ein, wenn die Entrichtung der Sondervorauszahlung im Kalenderjahr 1997 unterlassen wird. BMF v. 01.09.1997. (SWK 27/1997)

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