Der Entwurf des ASRÄG 1997, dessen Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, sieht auch Änderungen im FSVG vor. Sie sind in Hinblick auf die geplante Einbeziehung aller selbständig erwerbstätigen Personen (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG idF des vorliegenden Entwurfs des GSVG), siehe ARD 4875/1/97), in das System des GSVG erforderlich.