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Bauschvergütung en gemäß § 21 Abs 1 in Verbindung mit § 10 Abs 2 RGV 1955

Betriebswichtige GesetzeARD 4875/3/97 Heft 4875 v. 3.10.1997

Bauschvergütung en gemäß § 21 Abs 1 in Verbindung mit § 10 Abs 2 RGV 1955 für die Benützung beamteneigener Kraftfahrzeuge im dienstlichen Interesse (Haltungskostenbeiträge); Neufestsetzung mit 1. 6. 1997.

Bei einer im Monatsdurchschnitt

ein Betrag von

zurückgelegten Fahrtstrecke

monatlich

von 200 bis 300 km

S 1.140,-

von 301 bis 400 km

S 1.596,-

von 401 bis 700 km

S 2.496,-

von 701 bis 1 000 km

S 3.875,-

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