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Rückforderung von Familienbeihilfe

Lohnsteuer und AbgabenARD 4872/27/97 Heft 4872 v. 23.9.1997

( FLAG § 26 Abs 1 ) Eine Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist rechtswidrig, soweit der unrechtmäßige Bezug durch einen Fehler des Finanzamtes als auszahlende Stelle zustande gekommen ist.

VwGH 97/15/0013 v. 25.06.1997

Gemäß § 26 Abs 1 FLAG (idF StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201) hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuerstatten, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch den Arbeitgeber oder eine auszahlende Stelle verursacht worden ist.

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