Der Entwurf einer Änderung des FLAG, dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung abzuwarten bleibt, sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
Anhebung der Altersgrenze für Studentinnen bei Schwangerschaft bzw. nach Geburt
Mit Wirkung ab 1. 10. 1996 wurde die Altersgrenze bei Gewährung der Familienbeihilfe vom 27. auf das 26. Lebensjahr gesenkt. Wie die Praxis zeigt, kann eine Schwangerschaft bzw. Geburt eines Kindes dazu führen, dass eine Berufsausbildung (insbesondere Studium) nicht bis zum 26. Lebensjahr absolviert werden kann. Der vorliegende Entwurf sieht daher in diesen Ausnahmefällen eine Anhebung der Altersgrenze bis zum 27. Lebensjahr vor. Diese Regelung (§ 2 Abs 1 lit i und § 6 Abs 2 lit h FLAG) soll rückwirkend mit 1. 10. 1996 in Kraft treten.