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Umtausch von Aktien bei Umgründungen nach dem UmgrStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 4871/27/97 Heft 4871 v. 19.9.1997

( EStG § 3 Abs 1 Z 15, AktG § 67, § 179 ) Bei Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz bleibt der bei der Übertragung einer Mitarbeiterbeteiligung steuerfrei belassene Betrag erhalten.

BMF 07 0202/5-IV/7/97 v. 04.09.1997

Analog zur Regelung in § 18 Abs 4 Z 3 EStG 1988 (keine Nachversteuerung von Ausgaben zur Anschaffung von jungen Aktien) gilt der Umtausch von Aktien gemäß § 67, § 179, § 226 Abs 7 und § 233 AktG und gemäß § 1 Abs 2 des Gesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften nicht als Übertragung der Beteiligung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG 1988. Ein derartiger Umtausch von Aktien führt daher zu keiner Versteuerung als sonstiger Bezug.

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