Der Entwurf einer Wertgrenzennovelle, deren Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung abzuwarten bleibt, sieht u.a. in § 49 ASGG eine Erhöhung des Verzugszinsensatzes von derzeit 2% über dem Diskontsatz der Nationalbank (= 4,5%) auf 8% über dem Diskontsatz (= 10,5%) ab 1. 1. 1998 vor. Der Änderung liegt, wie verlautet, ein Sozialpartnerantrag zugrunde. (WrZ v. 17. 9. 1997)