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BAO § 132, FinStrG § 99

BetriebswichtigesARD 4870/15/97 Heft 4870 v. 16.9.1997

( BAO § 132, FinStrG § 99 ) Vernichtet ein Steuerpflichtiger in Kenntnis eines laufenden Finanzstrafverfahrens seine Aufzeichnungen unmittelbar nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, verletzt er seine Mitwirkungspflicht. VwGH 93/15/0096 v. 20.02.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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