vorheriges Dokument
nächstes Dokument

MarktordnungsG § 20

Abgabenrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4869/32/97 Heft 4869 v. 12.9.1997

( MarktordnungsG § 20 ) Wird der Importausgleich nicht für eine beantragte Ware (hier: „Asiago-Käse“) bestimmt, sondern für eine andere Ware, ist diese in unverwechselbarer Weise im Spruch des Bescheides zu nennen. VwGH 95/16/0294, 0295 v. 29.01.1997. (Bescheide aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte