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EStG § 3 Abs 1 Z 3, UStG § 4 Abs 2 Z 2

Lohnsteuer und AbgabenARD 4869/16/97 Heft 4869 v. 12.9.1997

( EStG § 3 Abs 1 Z 3, UStG § 4 Abs 2 Z 2 ) Steht bei den von einem Wissenschafter für einen Forschungsauftrag erhaltenen Bezügen das Moment des Leistungsentgelts im Vordergrund, ist es für die Beurteilung eines erhaltenen Pauschalhonorars - hier: für entstehende Arbeit und Mühe, einschließlich der Fahrt- und Reisekosten sowie einschließlich der darauf entfallenden Lasten sowie allfälliger direkter und indirekter Abgaben - als einkommen- und umsatzsteuerpflichtig irrelevant, ob es sich bei der Tätigkeit inhaltlich nahezu ausschließlich um Grundlagenforschung handelt. VwGH 95/13/0009 v. 19.02.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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