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Änderung der Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung (BHZÜV)

Betriebswichtige GesetzeARD 4869/1/97 Heft 4869 v. 12.9.1997

Verordnung des BMAGS; BGBl II 1997/256, ausgegeben am 9. 9. 1997

Die Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung (BHZÜV), BGBl Nr 278/1995 (siehe ARD 4646/18/95), wird wie folgt geändert:

1. § 1 Z 1 lautet:

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